• Rechtssicherheit und Schutz für Ihren Aufzug:

    Haben Sie die aktuelle Betriebssicherheitsverordnung im Blick?

    Das Umfeld und die Anforderungen an Aufzugsanlagen ändern sich stetig – sei es bei Bestandsanlagen, Teilmodernisierungen, geänderten Nutzungsbedingungen oder -arten, sicherheitsrelevanten Veränderungen, Unfällen oder der Inbetriebnahme einer Neuanlage. Damit steigen auch die rechtlichen Pflichten für Betreiber.

    Gemäß § 3 Abs. 7 der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) sind Betreiber verantwortlich und verpflichtet, regelmäßige Gefährdungsbeurteilungen (GBU) durchzuführen. Das Ziel besteht darin, sicherzustellen, dass die Anlage stets dem aktuellen Stand der Technik entspricht und Schutzmaßnahmen wirksam dokumentiert werden.
    Aufzugsbetreiber sehen sich dabei oft mit komplexen regulatorischen Hürden konfrontiert.

    Wir beraten Sie zu allen Fragen unserer fundierten Gefährdungsbeurteilung PLUS, die auch die Betrachtung und Bewertung der Cybersicherheit gemäß TRBS 1115 Teil 1 umfasst. Damit sichern Sie nicht nur den Betrieb Ihrer Anlage, sondern erfüllen auch alle gesetzlichen Vorgaben lückenlos und rechtssicher.

    Kontakt   Häufige Fragen

Unser Plus an Service für Ihren Aufzug

Unsere Gefährdungsbeurteilung, die wir mit eigenen ausgebildeten GBU-Fachkräften durchführen, geht weit über die Mindestanforderungen des EK ZÜS (Entscheiderkreis der zugelassenen Überwachungsstellen) hinaus:

  • Abgleich von mehr als 106 möglichen Gefährdungen
  • Umfassendes Maßnahmenkonzept zur Anpassung an den Stand der Technik
  • Ganzheitliche Risikobeurteilung Ihrer Aufzugsanlage
     

Normgerechte Dokumentation der GBU in sieben Kategorien

Unsere GBU-Dokumentation ist strukturiert nach den sieben Standardkategorien:

  • Allgemein
  • Wechselwirkungen der Anlage mit der Umgebung
  • Fahrkorb
  • Schacht
  • Türen
  • Antrieb
  • Steuerung
     

Zusätzlich erfolgt die Betrachtung der Cybersicherheit, die ebenfalls in sieben Kategorien unterteilt ist.

Unsere Gefährdungsbeurteilung PLUS umfasst auch die Betrachtung und Bewertung der Cybersicherheit.
Dabei werden folgende sicherheitsrelevante Systeme und Schnittstellen bewertet:

  • Steuerung
  • Regelungstechnik
  • Zwei-Wege-Kommunikationseinrichtung
  • Kabinentürantrieb
  • Schachtkopiersystem
  • Sonstige sicherheitsrelevante Mess-, Steuer- und Regeleinrichtungen (MSR) und/oder weitere schutzbedürftige Systeme
  • IT/OT-Lösungen (Fernwartungssysteme/Fernüberwachungssysteme)

Optional bieten wir Ihnen auch die Erstellung einer individuellen anlagenbezogenen Notbefreiungsanleitung.