Behindertenaufzug

Ein Behindertenaufzug als Voraussetzung für barrierefreies Wohnen

Ein Behindertenaufzug richtet sich an Menschen, die mit einer Beeinträchtigung leben und trägt einen großen Teil zum barrierefreien Wohnen für Menschen mit Handicap bei. Es gibt verschiedene Formen von Behindertenaufzügen, dazu zählen neben dem Treppenlift auch Plattform-, Schräg sowie Rollstuhllifte. 

Behindertenaufzüge, die unter der maximalen Förderhöhe von drei Metern sowie der maximalen Geschwindigkeit von 0,15 Metern pro Sekunde bleiben, fallen nicht unter das Aufzugsrecht, sondern zählen als „in Gebäude eingebaute Maschinen“.

Siehe auch : Rollstuhllift

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