Lastenlift

Einsatzgebiet eines Lastenlifts

Ein Lastenlift ist speziell für den Transport von Lasten und eventuellen Begleitpersonen ausgelegt. Die Nutzungserlaubnis für einen Lastenlift beschränkt sich auf den Betreiber sowie dessen Mitarbeiter, anderen Personen ist das Fahren mit dem Lastenlift untersagt.

Aufgrund dieser Einschränkungen gelten für Lastenlifte vereinfachte Regelungen bezüglich des Betriebs und der baulichen Voraussetzungen. Wegen seines Einsatzgebiets verfügt ein Lastenlift außerdem über eine deutlich höhere Tragkraft als reguläre Aufzüge. Es gibt auch Lastenaufzüge ohne Personentransporterlaubnis.

Siehe auch: Lastenaufzüge von Schmitt + Sohn

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